Mietpreissteigerungen sind kein regionales Phänomen. Aktuell erhöhen Vermieter in Deutschland vielerorts die Mieten und stellen Mieter dadurch vor finanzielle Herausforderungen. Als Ihre Immobilien- und Finanzierungsexperten klären wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um die geplanten Mietpreiserhöhungen und deren Zulässigkeit.
Viele Vermieter begründen eine Mietpreiserhöhung mit gestiegenen Lebenshaltungskosten. Da die Mieten in Deutschland jedoch inflationsfest sind, ist die juristische Grundlage für diese Erklärung fraglich. Vielmehr führen explodierende Nebenkosten infolge der Energiekrise dazu, dass Vermieter die bisher geleisteten Vorauszahlungen als Teil der Warmmiete den aktuellen Verbraucherpreisen anpassen. Auch das Inkrafttreten des neuen Mietpreisspiegels zum 1. Juli 2022 kann zu einer schrittweisen Mieterhöhung führen, sofern die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Damit eine Mieterhöhung rechtens ist, muss sie zudem schriftlich erfolgen und darf innerhalb von drei Jahren um höchstens zwanzig Prozent steigen.
Vermieter sind dazu verpflichtet, sich bei einer Mietpreissteigerung an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies gilt besonders für willkürliche Mieterhöhungen, die Sie als Mieter nicht hinnehmen müssen. Eine Anpassung der Miete ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Hierzu zählen unter anderem
Um Sie als Mieter vor einem zu hohen Mietanstieg zu schützen, greifen Verordnungen wie die Kappungsgrenze bei bestehenden sowie die Mietpreisbremse bei neuen Mietverhältnissen, die den prozentualen Mietpreisanstieg regulieren.
Gemäß der Modernisierungsumlage ist es dem Vermieter erlaubt, bestimmte Renovierungskosten anteilig auf den Vermieter zu übertragen. Diese Regelung betrifft vor allem energetische Sanierungsmaßnahmen zur Wärmeisolierung, den Einbau von Solaranlagen, Umrüstungen zur Wassereinsparung sowie unmittelbare Wohnungsoptimierungen in den Bereichen Belichtung, Schallschutz, Sanitär oder Brandschutz. Auch Gebäudemodernisierungen wie den Einbau eines Aufzugs oder die Neugestaltung der Grünanlagen zur Verbesserung des Wohnumfelds fallen unter die Modernisierungsumlage.
Grundsätzlich haben Sie nach Eingang einer schriftlichen Mieterhöhung durch den Vermieter zwei Monate Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Dieser kann begründet sein, wenn Sie die angegebene Vergleichsmiete anzweifeln, etwa weil die Immobilienlage oder die Ausstattung Ihrer Ansicht nach falsch eingeschätzt wurden.
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