Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige und ressourcenschonende Zukunft. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2020 wurde ein wichtiger Rahmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren geschaffen. Das GEG legt Mindestanforderungen an den energetischen Standard von Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen fest. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes werden im Jahr 2024 aktualisierte Anforderungen im Rahmen einer Neufassung des GEG in Kraft treten.
Die energetische Sanierung umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt dabei eine wichtige Rolle: Es legt Mindestanforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden fest und regelt Aspekte wie Primärenergiebedarf, Wärmeschutz und Anlagentechnik. Das GEG dient als Leitfaden für die Sanierungspraxis und trägt zur Effizienzsteigerung im Gebäudesektor bei, um die Klimaziele zu erreichen.
Unter dem Begriff „Energetische Sanierung" werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst, die darauf abzielen, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken und seine Energieeffizienz zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Türen, die Optimierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Installation von Solaranlagen. Auch der Einsatz energieeffizienter Beleuchtungstechnik und die Nutzung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen können Teil einer energetischen Sanierung sein. Jede dieser Maßnahmen trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und die Umwelt zu entlasten.
Mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 kommen einige Änderungen auf Hauseigentümer und Interessenten zu. Vor allem für Neubauten in Neubaugebieten wird eine Verpflichtung eingeführt, Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich weiter zu senken und die Energiewende voranzutreiben. In Bestandsimmobilien können bestehende Heizungen vorerst weiter genutzt und repariert werden. Dennoch sollten Kaufinteressenten ein besonderes Augenmerk auf die Heizungsanlage legen und mögliche Kosten für einen späteren Austausch einkalkulieren. Der Staat unterstützt den Austausch durch gezielte Förderprogramme, um finanzielle Anreize zu schaffen und die energetische Sanierung voranzutreiben.
Wenn Sie sich über die anstehenden Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine fachkundige Beratung. Das Team von Nordkat Immobilien & Finanzen steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die Änderungen des GEG zu geben und individuelle Lösungen für Ihre Immobilie zu erarbeiten. Unsere Experten verfügen über das notwendige Know-how und sind stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.